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Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Antragsschrift im Sicherungsverfahren

Datum: 04.10.2013

Kurzbeschreibung: 

Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Antragsschrift im Sicherungsverfahren

Ulm.

Die Staatsanwaltschaft Ulm betreibt bei der Großen Strafkammer des Landgerichts Ulm die Unterbringung eines 25-jährigen Mann aus Stuttgart im Sicherungsverfahren. Er soll am 13. April 2013 im Großraum Göppingen/Stuttgart im schuldunfähigen Zustand mehrere schwere Straftaten begangen haben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am späten Nachmittag in Göppingen an einer Parkhausschranke einen Fahrzeugführer mit Drohungen gezwungen zu haben, aus seinem VW Beetle Cabrio auszusteigen, nachdem er zunächst erfolglos die Herausgabe von Geld verlangt hatte.

Mit dem geraubten PKW soll er dann auf der B10 einen Mercedes-Fahrer bis zum Stillstand ausgebremst und versucht haben, ihn aus dem Fahrzeug zu zerren, um sich dieses anzueignen. Sein Vorhaben scheiterte, weil der Mercedes-Fahrer angeschnallt war. Als er bemerkte, dass dessen Beifahrerin mit dem Handy die Polizei verständigte und ein anderer Verkehrsteilnehmer zu Hilfe kam, fuhr er mit Vollgas weiter in Richtung Stuttgart.

In Stuttgart soll er an einer Tankstelle versucht haben, einem Mann, der gerade sein Auto betankte, gewaltsam die Fahrzeugschlüssel abzunehmen, was aber an dessen Gegenwehr scheiterte. Als der Tankwart zur Hilfe eilte, soll der Beschuldigte mit dem geraubten VW Beetle geflüchtet sein.

Etwa 45 Minuten später soll er an der Anschlussstelle Nelmersbach entgegen der Fahrtrichtung auf die B14 gefahren und als „Geisterfahrer“ mit Tempo 100 km/h den Tunnel Leutenbach durchfahren und zwei entgegenkommende Fahrer gefährdet haben. Als er sodann die B14 an der Anschlussstelle Winnenden-West verließ, soll er mit dem Gegenverkehr kollidiert und sofort geflüchtet sein.

Weil der geraubte VW Beetle in Winnenden stehen blieb, begab sich der Beschuldigte zu Fuß in eine Gaststätte; er wurde eine knappe Stunde nach Mitternacht festgenommen.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen leidet der geständige Beschuldigte an einer die Schuldfähigkeit ausschließenden paranoiden Schizophrenie. Da er nach Ansicht der Anklagebehörde gefährlich für die Allgemeinheit ist, soll er wegen dieser Taten (räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, versuchter Raub, Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Dort ist der Beschuldigte seit seiner Festnahme bereits vorläufig untergebracht.

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