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Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Ulm, der Stadt Ulm und der Staatsanwaltschaft Ulm vom 19. Februar 2019

Datum: 19.02.2019

Kurzbeschreibung: Kooperationsvereinbarung für das Haus des Jugendrechts Ulm unterzeichnet

Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Ulm, der Stadt Ulm und der Staatsanwaltschaft Ulm vom 19. Februar 2019

 

Kooperationsvereinbarung für das Haus des Jugendrechts Ulm unterzeichnet

Ulm – Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung am heutigen Tag (19. Februar 2019) kommt Ulm seinem Haus des Jugendrechts einen entscheidenden Schritt näher. Im Ulmer Rathaus unterzeichneten für die drei Partner, die im Haus des Jugendrechts Ulm mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „einziehen“ und somit dauerhaft präsent sein werden, Bürgermeisterin Iris Mann, Polizeipräsident Christian Nill und Leitender Oberstaatsanwalt Christof Lehr die gemeinsam ausgearbeitete Kooperationsvereinbarung. Diese stellt das rechtliche Fundament der zukünftigen Zusammenarbeit der drei ständigen Partner unter einem Dach dar. Nach Stuttgart, Mannheim, Pforzheim und Heilbronn wird – parallel zu Offenburg – in Ulm somit das nächste Haus des Jugendrechts in Baden-Württemberg seinen Betrieb aufnehmen.

Die Erwartungen der Kooperationspartner an die neue Form der Zusammenarbeit sind dabei ambitioniert hoch:

„Im zukünftigen Haus des Jugendrechts sollen staatliche Reaktionen auf Straftaten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen beschleunigt, die behördenübergreifende Zusammenarbeit optimiert und damit die Jugendkriminalität langfristig reduziert werden,“ so Bürgermeisterin Iris Mann.

 

Dem kann Leitender Oberstaatsanwalt Christof Lehr nur zustimmen: Im Haus des Jugendrechts werden Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe jungen Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, schnell die Konsequenzen ihres Tuns verdeutlichen, ihnen aber auch auf sie abgestimmte erzieherische Hilfe anbieten.

 

Auch Ulms Polizeipräsident Christian Nill betont die klaren Vorteile des örtlich und sachlich engen Miteinanders der Kooperationspartner: „Im Kampf gegen Jugendkriminalität arbeiten im Haus des Jugendrechts Staatsanwaltschaft, Stadt und die Polizei eng zusammen,“ führt er seine Erwartungen an die neue Kooperation aus. „So können wir die bisher relativ lange Zeit von der Tat bis zu den Konsequenzen verkürzen. Es hat gezeigt, dass wir auf diese Weise straffällig gewordene Jugendliche wieder auf den rechten Weg bringen können. Wir freuen uns auf die enge Zusammenarbeit mit den anderen Behörden unter einem Dach.“

Unbestritten erfüllt bereits die Lage des Hauses des Jugendrechts in der Ulmer Innenstadt (im alten Hauptzollamtsgebäude in der Schaffnerstraße 3) alle wichtigen Standortkriterien. Es liegt zentral, nahe zu den Justizstandorten in der Olgastraße und verfügt über eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr.

Ab Anfang April werden insgesamt 20 Frauen und Männer (die Polizei mit 14 Beschäftigten, die Stadt Ulm mit drei Sozialpädagoginnen und einer Servicekraft und die Staatsanwaltschaft mit bis zu drei Jugendstaatsanwälten) im Haus des Jugendrechts für die Jugendlichen und Heranwachsenden des Stadtkreises Ulm und darüber hinaus für die sogenannten jugendlichen Intensivtäter des Alb-Donau-Kreises verantwortlich sein.

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