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Kein Ermittlungsverfahren gegen Landrat Wolff und den Vorsitzenden des Kreistags Wolfgang Rapp
Datum: 18.01.2019
Kurzbeschreibung:
Kein Ermittlungsverfahren gegen Landrat Wolff und den Vorsitzenden des Kreistags Wolfgang Rapp
Göppingen
Im Dezember 2018 ging bei der Staatanwaltschaft Ulm eine Strafanzeige gegen Landrat Wolff und den Vorsitzenden des Kreistags Wolfgang Rapp ein. Hintergrund war ein Empfang des Kreistags anlässlich des 60. Geburtstages von Landrat Wolff. Der Anzeigeerstatter bezog sich dabei auf einen Presseartikel, wonach die Feier für die 300 geladenen Gäste 7.500 Euro gekostet habe. Der Anzeigeerstatter sah dadurch den Straftatbestand der Untreue verwirklicht. Sofern es sich um Gäste aus dem öffentlichen Dienst gehandelt habe, hätten auch diese sich strafbar gemacht, da davon auszugehen sei, dass diese keinen Urlaub eingereicht hätten.
Nach Prüfung des angezeigten Sachverhalts war der Anzeige keine Folge zu geben. Ungeachtet des Umstands, dass nicht Landrat Wolff selbst zu dem Empfang geladen hatte, war ein strafrechtlich relevantes Verhalten von den Beteiligten nicht zu erkennen. Im Zusammenhang mit Entscheidungen, die sich auf den Haushalt des Landkreises auswirken können, haben deren Organe einen nicht unerheblichen Handlungs- und Ermessenspielraum, der vorliegend nicht überschritten wurde. Auch hinsichtlich der Teilnahme der Gäste an der Feier war ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt nicht erkennbar.