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Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart bestätigt Entscheidung der Staatsanwaltschaft Ulm - kein Ermittlungsverfahren gegen Landrat Wolff und den Vorsitzenden des Kreistags Wolfgang Rapp

Datum: 25.04.2019

Kurzbeschreibung: 

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart bestätigt Entscheidung der Staatsanwaltschaft Ulm - kein Ermittlungsverfahren gegen Landrat Wolff und den Vorsitzenden des Kreistags Wolfgang Rapp.

 

Göppingen

 

Im Dezember 2018 ging bei der Staatanwaltschaft Ulm eine Strafanzeige gegen Landrat Wolff und den Vorsitzenden des Kreistags Wolfgang Rapp ein. Hintergrund war ein Empfang des Kreistags anlässlich des 60. Geburtstages von Landrat Wolff. Der Anzeigeerstatter bezog sich dabei auf einen Presseartikel, wonach die Feier für die 300 geladenen Gäste 7.500 Euro gekostet habe. Der Anzeigeerstatter sah dadurch den Straftatbestand der Untreue verwirklicht. Sofern es sich um Gäste aus dem öffentlichen Dienst gehandelt habe, hätten auch diese sich strafbar gemacht, da davon auszugehen sei, dass diese keinen Urlaub eingereicht hätten.

 

Die Staatsanwaltschaft Ulm gab der Anzeige nach Prüfung des angezeigten Sachverhalts keine Folge, da ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt nicht zu erkennen gewesen sei.

 

Auf die Beschwerde des Anzeigeerstatters hat die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart nun die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Ulm vollumfänglich bestätigt und ebenfalls eine Strafbarkeit verneint.

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