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Ermittlungserfolg in cold case: 64-jähriger Amerikaner wegen Verdachts des versuchten Mordes aus dem Jahr 1985 aus USA nach Deutschland ausgeliefert

Datum: 16.05.2022

Kurzbeschreibung: 

Ermittlungserfolg in cold case: 64-jähriger Amerikaner wegen Verdachts des versuchten Mordes aus dem Jahr 1985 aus USA nach Deutschland ausgeliefert

Göppingen.

Dem heute 64 Jahre alten Beschuldigten wird zur Last gelegt, am späten Abend des 23. Oktober 1985 eine für ihn unbekannte, damals 29 Jahre alte Frau in Göppingen im Bereich einer Parkanlage überfallen und mittels eines Messers bedroht zu haben. Er soll sie anschließend gewaltsam entkleidet und unter Überwindung ihrer Gegenwehr massiv geschlagen und vergewaltigt haben. Im weiteren Verlauf soll er mittels eines harten Gegenstandes mehrfach und in heftiger Weise auf den Kopf der noch auf dem Boden liegenden Geschädigten eingeschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er sein Opfer dadurch töten wollte, um zu verhindern, dass sie bei der Polizei Angaben zur Tat und zur Aufklärung seiner Identität machen konnte. In der Annahme, die Frau getötet zu haben, habe er ihren Körper in einen Pkw verschafft und einige Kilometer entfernt in einem Waldstück abgelegt. Dort soll er die Frau in einen Straßengraben geworfen und mit Ästen und Laub bedeckt haben. Glücklicherweise überlebte die Geschädigte. Sie erlitt aber schwere Verletzungen, u.a. diverse Rippenbrüche, einen Riss des Trommelfells, Würgemale, eine Kopfplatzwunde und Schürfungen am gesamten Körper.

 

Gegen den Beschuldigten, der amerikanischer Staatsangehöriger ist und damals den US-Streitkräften angehörte, erließ die Haftrichterin des Amtsgerichts Ulm auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des versuchten Mordes (Verdeckungsabsicht). Der dringende Tatverdacht beruht auf DNA-Spuren, welche der Täter am Tatort zurückgelassen hatte und welche dem Beschuldigten nach Würdigung der Anklagebehörde eindeutig zugeordnet werden können.

 

Der Beschuldigte hat sich zu dem Vorwurf bislang nicht eingelassen und macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Ihm wurde ein Pflichtverteidiger bestellt.

 

Da Mord (und auch versuchter Mord) im Gegensatz zu allen anderen Straftatbeständen nach deutschem Strafrecht nicht verjährt, kann diese Tat auch noch nach über 36 Jahren strafrechtlich verfolgt und bestraft werden.

 

Die erste Untersuchung auf mögliche DNA-Spuren erfolgte nach dem damaligen neuesten Stand der technischen Möglichkeiten im Jahr 2001, ohne jedoch einen entsprechenden Spurenverursacher ermitteln zu können. Es folgten weitere DNA-Untersuchungen am gesicherten Spurenmaterial im Jahr 2009. Da von Anfang an der Verdacht bestand, dass es sich bei dem bis dahin unbekannten Täter um einen Angehörigen der damals im Raum Göppingen stationierten US-Streitkräfte gehandelt haben dürfte, ersuchten die deutschen Ermittlungsbehörden im Jahr 2012 die Strafverfolgungsbehörden in den USA, einen DNA-Musterabgleich mit den dortigen DNA-Dateien vorzunehmen. Im Sommer 2013 teilte das FBI eine Treffermeldung mit, worauf die Staatsanwaltschaft Ulm gegen den seither namentlich bekannten Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren einleitete. In der weiteren Folge wurden weitergehende DNA-Untersuchungen angestrengt, welche über den förmlichen Rechtshilfeweg initiiert wurden. Letztlich erfolgte im Sommer 2019 durch das Kriminaltechnische Institut des LKA Baden-Württemberg eine in Deutschland gerichtsverwertbare Identifizierung des Beschuldigten anhand der am Tatort vorgefundenen Spuren. Sodann erging im Mai 2020 ein Haftbefehl gegen den Beschuldigten, gefolgt von einem förmlichen Auslieferungsersuchen an die USA. Am 27.02.2022 ordnete das Bezirksgericht der Vereinigten Staaten von Amerika für den südlichen Bezirk von Mississippi die Ingewahrsam nahme des Beschuldigten an. Der Beschuldigte selbst erklärte sich mit seiner Auslieferung nach Deutschland einverstanden, was seine Überstellung an die deutschen Ermittlungsbehörden am 28.04.2022 ermöglichte. Seit 28.04.2022 befindet sich der Beschuldigte in Deutschland, wo er der zuständigen Haftrichterin vorgeführt wurde, in Untersuchungshaft.

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