• Sie sind hier:
  • Startseite / 
  • Presse / 
  • Archiv 2021 / 
  • Anklage nach Kindesentführungen aus den Jahren 2006 und 2007 - 36-Jähriger wegen erpresserischen Menschenraubs und besonders schwerer Vergewaltigung in zwei Fällen angeklagt

Suchfunktion

Anklage nach Kindesentführungen aus den Jahren 2006 und 2007 - 36-Jähriger wegen erpresserischen Menschenraubs und besonders schwerer Vergewaltigung in zwei Fällen angeklagt

Datum: 18.02.2021

Kurzbeschreibung: 

Anklage nach Kindesentführungen aus den Jahren 2006 und 2007 - 36-Jähriger wegen erpresserischen Menschenraubs und besonders schwerer Vergewaltigung in zwei Fällen angeklagt

Ulm. Heidenheim

Die Ulmer Strafverfolgungsbehörden konnten in zwei Entführungsfällen aus den Jahren 2006 und 2007 einen Ermittlungserfolg vermelden. Ein mittlerweile 36 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Göppingen ist dringend verdächtig, für zwei Kindesentführungen aus den Jahren 2006 und 2007 verantwortlich zu sein.

Die Staatsanwaltschaft Ulm wirft dem Angeschuldigten vor, am 11. November 2006 in den späten Abendstunden einen damals 13 Jahre alten Jungen in Ulm-Lehr in sein Auto gestoßen und zu einem abgelegenen Feldweg bei Ulm-Jungingen gefahren zu haben. Noch im Fahrzeug soll der Mann dem Kind dessen Handy abgenommen haben. Anschließend soll er das gefesselte Kind schwer sexuell missbraucht haben, um es sodann an einem Waldparkplatz in der Nähe von Holzkirch aus dem Auto aussteigen zu lassen.

Ein Jahr später soll der Angeschuldigte in den Abendstunden des 18. Dezember 2007 einen 12 Jahre alten Jungen in Heidenheim gewaltsam in seinen Pkw verbracht und entführt haben. Auch diesen Jungen soll er zu einem abgelegenen Waldparkplatz gebracht, dort gefesselt und schwer sexuell missbraucht haben. 

Darüber hinaus wird dem Mann zur Last gelegt, im Jahr 2018 über eine Internettauschbörse kinderpornographische Bilder und Videos angeboten zu haben. Wegen dieses Verdachts wurden bei ihm im Sommer 2018 und im Spätherbst 2020 Wohnungsdurchsuchungen durchgeführt und dabei zahlreiches pornographisches Bild- und Videomaterial sichergestellt. Im Rahmen der Auswertung dieser Dateien sowie der weiteren bei ihm aufgefundenen Beweismittel ergab sich der Verdacht, dass der Angeschuldigte für die bislang ungeklärten Taten aus den Jahren 2006 und 2007, die damals auch Gegenstand von Fahndungen in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ waren, verantwortlich sein könnte. In seiner Vernehmung räumte er diese Taten ein. Darauf wurde gegen ihn auf Antrag der Ulmer Staatsanwaltschaft Haftbefehl erlassen. Der Mann befindet sich seither in Untersuchungshaft. 

Nun hat die Staatsanwaltschaft Ulm gegen den 36-Jährigen wegen des Vorwurfs der besonders schweren Vergewaltigung in zwei Fällen, des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und erpresserischem Menschenraub sowie der Verbreitung und des Besitzes kinderpornographischer Schriften Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Ulm erhoben. Das Gesetz sieht dafür jeweils einen Strafrahmen zwischen fünf und 15 Jahren Freiheitsstrafe vor. 

Fußleiste