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Anklage gegen vier junge Männer wegen Mordes aus Habgier an 39-jährigem Mann
Datum: 17.03.2020
Kurzbeschreibung:
Anklage gegen vier junge Männer wegen Mordes aus Habgier an 39-jährigem Mann
Ulm. Göppingen
Gegen vier Angeschuldigte im Alter zwischen 16 und 23 Jahren hat die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage zur Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub erhoben.
In den späten Abendstunden des 2. November 2019 sollen die Männer im Bereich Göppingen-Ursenwang nach einem Trinkgelage spontan den Entschluss gefasst haben, einen für sie bislang unbekannten Mann zu überfallen. Nachdem dieser am Geldautomaten in einer Bankfiliale in Göppingen-Ursenwang Geld in geringem Umfang abgehoben hatte, sollen die Angeschuldigten ihr Opfer umgehend danach angegangen und überwältigt haben. Nach Einschätzung der Anklagebehörde schlugen und traten sie in der Folge aber derart massiv auf ihr wehrloses Opfer ein, dass dieses u.a. eine Rippenserienfraktur (mit 17 Frakturen), einen Lungenkollaps, einen Riss seiner linken Niere, eine Eröffnung der Brusthöhle und ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitt. Zwei der Angeschuldigten – ein 16-Jähriger und der 23 Jahre alte Mann – entfernten sich, solange die beiden anderen Männer weiter auf den Geschädigten einschlugen und zutraten. Allen vier Angeschuldigten wirft die Staatsanwaltschaft vor, dass sie durch ihr Verhalten den Tod des 39 Jahre alten Mannes vorsätzlich herbeigeführt haben. Schwer verletzt sollen sie den Mann in einem Gebüsch liegen gelassen haben, wo er aufgrund seiner Verletzungen innerhalb kurzer Zeit vor Ort verstarb. Hätte nur einer der Angeschuldigten zeitnah einen Notruf abgesetzt oder entsprechende Hilfe gerufen, hätte der 39-Jährige durch eine sofortige notärztliche Versorgung überlebt.
In rechtlicher Hinsicht wertet die Anklagebehörde das Verhalten der Angeschuldigten als Mord aus Habgier in Tateinheit mit schwerem Raub. Während sich zwei der Angeschuldigten zum Vorwurf einließen, machten die übrigen beiden von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Alle vier Angeschuldigten befinden sich wegen des gravierenden Vorwurfs in Untersuchungshaft.