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Kinderkrankenschwester aus Untersuchungshaft entlassen – Haftbefehl am Sonntag auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgehoben Gemeinsame Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Ulm, des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg und des Polizeipräsidiums Ulm am morgigen Dienstag, 4. Februar 2020, 11:00 Uhr bei der Staatsanwaltschaft Ulm, Olgastraße 109, Ulm
Datum: 03.02.2020
Kurzbeschreibung:
Kinderkrankenschwester aus Untersuchungshaft entlassen – Haftbefehl am Sonntag auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgehoben
Gemeinsame Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Ulm, des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg und des Polizeipräsidiums Ulm
am morgigen Dienstag, 4. Februar 2020, 11:00 Uhr bei der Staatsanwaltschaft Ulm, Olgastraße 109, Ulm
Ulm.
Wie berichtet, war einer Ulmer Kinderkrankenschwester zur Last gelegt worden, dass sie in den frühen Morgenstunden des 20. Dezember 2019 fünf in einem Zimmer in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in Ulm untergebrachte Frühgeborene mittels Morphinverabreichungen in Lebensgefahr versetzt haben soll. Aus diesem Grund war gegen die junge Frau am vergangenen Mittwochnachmittag auch Haftbefehl ergangen.
Die weiteren Ermittlungen ergaben nun, dass der dringende Tatverdacht gegen die Frau nicht aufrechterhalten werden kann. Der dringende Tatverdacht gegen die Krankenschwester beruhte auf einem Fund in ihrem Spind an ihrem Arbeitsplatz. Dort hatten die Ermittler eine Spritze gefunden, in welcher sich nach ersten Untersuchungsergebnissen in der Muttermilch mutmaßlich auch Morphin befunden habe. Weitere Analysen des Spritzeninhalts bestätigten diesen Verdacht jedoch nicht.
Der Haftbefehl wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm noch im Laufe des gestrigen Sonntags durch den Bereitschaftsrichter des Amtsgerichts Ulm aufgehoben. Zudem ordnete die Staatsanwaltschaft ihre umgehende Freilassung an. Der Leiter der Ulmer Staatsanwaltschaft Christof Lehr drückte der Frau sein Bedauern aus.
Im Rahmen einer auf den morgigen Dienstag, 4. Februar 2020, auf 11:00 Uhr angesetzten gemeinsamen Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft, des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg und des Polizeipräsidiums Ulm werden die Ermittler den aktuellen Sachstand bekannt geben. Die Pressekonferenz findet im Großen Besprechungssaal 4.01 im Gebäude der Staatsanwaltschaft Ulm in der Olgastraße 109 in 89073 Ulm statt.
Die Medienvertreter werden gebeten, von Presseanfragen bis zur Pressekonferenz abzusehen.