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Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung nach Ausbruch des VRE-Erregers in der Klinik am Eichert in Göppingen eingestellt
Datum: 15.02.2019
Kurzbeschreibung:
Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung nach Ausbruch des VRE-Erregers in der Klinik am Eichert in Göppingen eingestellt.
Göppingen
Im Zeitraum vom 12.03.2017 bis zum 16.01.2018 kam es in der Klinik am Eichert in Göppingen im Zusammenhang mit dem wiederholten Ausbruch eines Stammes Vancomycin-resistenter Enterokokken (kurz: VRE-Erreger) zu fünf Todesfällen. Die Prüfung, ob die Infektionen durch Fehler bei der Behandlung oder Pflege der Patienten eintraten, war Gegenstand mehrerer Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Ulm.
Trotz umfangreicher kriminalpolizeilicher Ermittlungen und der Hinzuziehung von Sachverständigen konnte nicht mehr nachvollzogen werden, wann und wie die Patienten sich die VRE-Infektionen zugezogen ist. Zudem musste bei den schwerkranken Patienten offenbleiben, ob die VRE-Infektionen ursächlich für deren Tod war.
Da schon die Infektionswege nicht sicher geklärt werden konnten war auch nicht festzustellen, ob die Infektionen durch das Klinikpersonal oder organisatorische Maßnahmen der Klinikleitung hätten verhindert werden können.
Die Ermittlungsverfahren waren daher einzustellen.
