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Anklage gegen früheren Gerichtsvollzieher wegen Untreue

Datum: 18.08.2016

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen früheren Gerichtsvollzieher wegen Untreue

Ulm.

Gegen einen früheren Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Ulm hat die Staatsanwaltschaft Ulm dieser Tage Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Ulm erhoben.

Die Anklagebehörde wirft dem Angeschuldigten vor, im strafrechtlich noch nicht verjährten Zeitraum zwischen Anfang 2008 und Mitte 2013 insgesamt mindestens 780 Zwangsvollstreckungsvorgänge - und damit in etwa jeden zehnten von ihm bearbeiteten Fall - nicht ordnungsgemäß im Dienstregister erfasst, sondern vielmehr im Rahmen einer „Schattenbuchhaltung“ über Privatkonten abgewickelt und die dem Land Baden-Württemberg zustehenden Gebührenanteile in Höhe von über 5.000 € für sich behalten zu haben. Rechtlich bewertet dies die Staatsanwaltschaft als gewerbsmäßige Untreue und Betrug.

Darüber hinaus soll er in den Jahren 2012/2013 in mindestens zehn Fällen in Zwangsvollstreckungsprotokollen bewusst unrichtige Eintragungen vorgenommen haben, um seine Untreuehandlungen zu vertuschen. Auch habe er nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst im September 2013 eine Vielzahl an Originaldokumenten aus seiner Gerichtsvollziehertätigkeit in seiner Privatwohnung aufbewahrt, obwohl er seitens des Amtsgerichtsdirektors mehrfach zur Herausgabe der Unterlagen aufgefordert worden sei. Rechtlich stellt dies Falschbeurkundungen im Amt in zehn Fällen sowie Verwahrungsbruch dar.

Der nicht vorbestrafte Gerichtsvollzieher hatte sich, als sich Ungereimtheiten ergaben, selbst angezeigt und den Schaden bereits wieder gutgemacht.

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