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Anklage gegen Betreiber einer Shisha-Bar wegen versuchten Mordes erhoben

Datum: 07.07.2026

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen Betreiber einer Shisha-Bar wegen versuchten Mordes erhoben

Göppingen – Gegen einen 46-jährigen Mann hat die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm wegen des Verdachts des versuchten Mordes, besonders schwerer Brandstiftung, versuchten Versicherungsbetruges u.a. erhoben.

Nach dem Anklagevorwurf soll sich der Angeschuldigte, der Betreiber einer Shisha-Bar samt eines Holzchalets in Göppingen war, dazu entschlossen haben, durch die Inbrandsetzung des Holzchalets eine Versicherungssumme von über 300.000, - € zu erschleichen. Dafür habe er mittels dreier Molotow-Cocktails versucht das Holzchalet in Brand zu setzen, welches er zuvor entsprechend versichert haben soll. Am 20.01.2026 gegen 02:50 Uhr sei der Angeschuldigte in das Holzchalet eingebrochen und habe drei Molotow-Cocktails eingebracht, wovon aber lediglich einer umgesetzt habe. Sodann soll er den Brand sich selbst überlassen haben. Aufgrund des erkennbar geringen Abstands zur Wohnbebauung, habe der Angeschuldigte ein Übergreifen des Feuers und das Eindringen der toxischen Rauchgase in die umliegend bewohnten Wohnungen jedenfalls billigend in Kauf genommen. Durch die Entzündung des einen Molotow-Cocktails sei es bereits zu einer erheblichen Rauchgasentwicklung gekommen, welche durch eine Zeugin zufällig entdeckt worden sei soll. Die alarmierte Feuerwehr konnte die Entstehung eines Vollbrandes sowie ein Übergreifen auf die Wohnbebauung durch ein schnelles Eingreifen verhindern. Durch die in die Wohnung gezogenen Rauchgase wurde lediglich eine Anwohnerin leicht verletzt.

Der Angeschuldigte soll noch am Tattag den Brand seiner Versicherung gemeldet und den Schaden geltend gemacht.

Der Angeschuldigte hat sich bislang zum Tatvorwurf nicht eingelassen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Ulm weist darauf hin, dass der Angeschuldigte bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt. 

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