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Anklage zum Jugendschöffengericht nach Bauschaumattacken

Datum: 29.05.2026

Kurzbeschreibung: 

Anklage zum Jugendschöffengericht nach Bauschaumattacken


Ulm/Neu-Ulm/Berlin/Schönefeld – Gegen drei Männer im Alter von nunmehr 18, 19 und 21 Jahren sowie gegen eine 20-jährige Frau hat die Staatsanwaltschaft Ulm im Zusammenhang mit den sogenannten Bauschaumattacken Anklage zum Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Ulm wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen Sachbeschädigung erhoben. Bei den Männern handelt es sich um einen bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen aus dem Kreis Günzburg, einen Deutschen aus Ulm und einen nunmehr in Neu-Ulm wohnhaften Mann mit serbischer und kroatischer Staatsangehörigkeit. Die Frau besitzt die rumänische Staatsangehörigkeit und wohnt im Alb-Donau-Kreis.

Im Zeitraum von 8. bis 11. Dezember 2024 sollen die vier Angeschuldigten in verschiedenen deutschen Städten in teils unterschiedlicher Besetzung und arbeitsteilig an einer Vielzahl von Fahrzeugen die Abgasrohre mit Bauschaum befüllt und zugleich einen Aufkleber mit der Aufschrift „SEI GRÜNER!“ einschließlich eines Bildes des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck am Fahrzeug angebracht haben. Hierzu sollen sie durch einen bislang unbekannt gebliebenen Auftraggeber Anfang Dezember 2024 gezielt angestiftet worden sein, um durch diese Aktionen das Wahlverhalten der deutschen Bevölkerung vor der am 23. Februar 2025 stattgefundenen Bundestagswahl zu beeinflussen. Den Angeschuldigten sei für jedes entsprechend beschädigte Fahrzeug eine Entlohnung in Höhe von 100 € in Aussicht gestellt worden. Die Ermittlungen gegen die unbekannte Täterschaft im Hintergrund sind nach Ausschöpfung der zielführenden Ermittlungsmaßnahmen eingestellt worden.

Die Anklagebehörde wirft den drei Männern und der Frau vor, dass sie in Blaubeuren, in Langenau, in Ulm, in Neu-Ulm, in Schönefeld (Brandenburg) sowie in Berlin an zahlreichen Fahrzeugen gezielt einen Schaden von insgesamt über 13.000 € verursacht haben.

Gegen einen 29 Jahre alten Mann aus dem Alb-Donau-Kreis wurde das Verfahren eingestellt. Ein auf ihn registriertes Handy wurde offenbar von der Frau genutzt, um die Taten zu dokumentieren. Ihm konnte aber eine Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werden.

Der 19-Jährige, der sich in anderer Sache in Untersuchungshaft befindet, machte umfangreiche Angaben und belastete dabei auch seine Mitangeschuldigten. Die anderen Angeschuldigten bestritten die Tatvorwürfe bzw. machten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die übrigen drei Angeschuldigten befinden sich auf freiem Fuß. Vor Gericht wird bei den zur Tatzeit über 18-Jährigen neben der Frage der Tatbeteiligung auch zu klären sein, ob gegen sie das Jugendstrafrecht oder das allgemein für Erwachsene geltende Strafrecht zur Anwendung kommen muss.

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