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Anklage wegen versuchten Mordes nach Messerattacke in Elektronikfachmarkt in der Blaubeurer Straße in Ulm

Datum: 23.04.2026

Kurzbeschreibung: 

Anklage wegen versuchten Mordes nach Messerattacke in Elektronikfachmarkt in der Blaubeurer Straße in Ulm
 

Ulm – Gegen einen nunmehr 30 Jahre alten Mann aus Eritrea hat die Staatsanwaltschaft Ulm dieser Tage Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm u.a. wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen erhoben.

Dem Angeschuldigten liegt zur Last, er habe am 14. Januar 2026 um 12:25 Uhr mit einem verdeckt geführten Messer bewaffnet einen Elektronikfachmarkt in der Blaubeurer Straße in Ulm betreten und sei zielgerichtet auf einen ihm bis dahin unbekannten 25 Jahre alten Mitarbeiter des Elektronikfachmarktes zugegangen. Der Angeschuldigte habe dabei den Entschluss gefasst, bei ihm bestehende Wut und Frustration an einem anderen beliebigen Menschen in der Form abzureagieren, dass er diesen mit einem Messer attackieren und hierbei auch töten würde. Das vom Eritreer ausgewählte Opfer habe zu diesem Zeitpunkt mit keinem Angriff auf seine Person gerechnet. Nach dem Anklagevorwurf stach der Angeschuldigte unvermittelt auf den 25-Jährigen mittels seines für diesen Anlass besorgten Messers ein und verletzte diesen lebensgefährlich. Auch habe sich der Eritreer nicht von weiteren Messerstichen auf den bereits wehrlos am Boden liegenden Geschädigten abhalten lassen, selbst dann nicht, als ein 22 Jahre alter Kollege und kurz danach eine 35 Jahre alte Kollegin des Angegriffenen diesem zu Hilfe eilten. Vielmehr sei der Angeschuldigte auch auf diese Personen mit seinem Messer losgegangen und habe sie verletzt. Als der Angreifer der Auffassung gewesen sei, sein Opfer getötet bzw. alles dafür getan zu haben, dass dieser alsbald verstirbt, habe er den Elektronikfachmarkt verlassen.

Unmittelbar danach sei er von zwei hinzugerufenen Polizeibeamten gestellt und aufgefordert worden, das Messer auf den Boden zu legen. Der Angeschuldigte habe dies aber ignoriert und sei mit dem Messer gezielt auf die beiden Polizisten zugerannt, um diese ebenfalls zu verletzen. Die Polizeibeamten gaben, als der Angreifer nur noch wenige Meter vor ihnen gestanden sei, jeweils zwei Schüsse aus ihren Dienstwaffen ab, wobei ein Schuss den Eritreer im Bauchbereich traf und diesen außer Gefecht setzte.  

Der 25 Jahre alte Geschädigte erlitt zahlreiche Stichverletzungen und musste mehrfach reanimiert und auch mehrfach notoperiert werden. Seine akut lebensgefährlichen Verletzungen überlebte er aber glücklicherweise. Seine ihm zur Hilfe geeilten Kollegen erlitten oberflächliche Verletzungen an den Armen.

Der Angeschuldigte selbst wurde durch den Schuss in seinen Bauch schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Er befindet sich seit der Tat in Untersuchungshaft und macht von seinem Schweigerecht Gebrauch.

In rechtlicher Hinsicht geht die Anklagebehörde von einem versuchten Mord aus niedrigen Beweggründen und in heimtückischer Begehungsform aus. Nach vorläufiger Einschätzung des von der Staatsanwaltschaft beauftragten Sachverständigen dürfte keine strafrechtlich relevante Einschränkung seiner Schuldfähigkeit vorgelegen haben. Da der Angeschuldigte wegen Gewaltdelikten bereits in erheblicher Weise vorbestraft ist und erst kurz vor der hier zur Last gelegten Tat aus der Haft entlassen worden war, strebt die Anklagebehörde neben einer Verurteilung des Mannes auch dessen anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt aber auch dieser Angeschuldigte als unschuldig.

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