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Anklage gegen 42-jährigen Wohnsitzlosen wegen Vorwurf der Brandstiftung im Lager des Ulmer Theaters – Millionenschaden verursacht
Datum: 16.12.2025
Kurzbeschreibung:
Anklage gegen 42-jährigen Wohnsitzlosen wegen Vorwurf der Brandstiftung im Lager des Ulmer Theaters – Millionenschaden verursacht
Ulm.
Gegen einen nunmehr 42 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen, der zuletzt ohne festen Wohnsitz war, hat die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Ulm wegen des Verdachts der Brandstiftung erhoben.
Dem Mann wird zur Last gelegt, er habe in der Nacht von 24. auf 25. Juni 2025 in der Lagerhalle des Theaters Ulm im Ulmer Bahnhofsbereich absichtlich an mehreren Stellen Feuer entfacht, um durch die Brandlegung das Lager des Theaters Ulm samt dem gesamten Inventar zu zerstören. Nach dem Anklagevorwurf wollte sich der Angeschuldigte dafür rächen, dass er tags zuvor aus der angrenzenden alten Posthalle am Ulmer Bahnhof verwiesen worden war. Zusammen mit anderen Wohnsitzlosen soll er sich dort ein Übernachtungslager eingerichtet gehabt haben.
Die Lagerhalle geriet in beiden Geschossen in Vollbrand und brannte fast vollständig aus. Dadurch wurde der Großteil der dort gelagerten historischen Kulturgüter und Einzelstücke des Theaters Ulm in Form von Kostümen und Requisiten zerstört. Am Gebäude entstand ein Schaden von geschätzt fünf Millionen Euro, am Inventar ein solcher in Höhe von geschätzt sogar acht Millionen Euro.
Der wegen Eigentums- und Gewaltdelikten vorbestrafte und auch unter Bewährung stehende Angeschuldigte machte dem Haftrichter gegenüber von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Da er zur Tatzeit in erheblichem Maße alkoholisiert gewesen sei, wurde auch ein psychiatrisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Er befindet sich seit Ende September 2025 in Untersuchungshaft. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt der Angeschuldigte aber als unschuldig.
