Suchfunktion

42-Jähriger nach Polizeieinsatz verstorben – kein Fremdverschulden nachzuweisen

Datum: 30.04.2025

Kurzbeschreibung: 

42-Jähriger nach Polizeieinsatz verstorben – kein Fremdverschulden nachzuweisen

 

Ulm.

Am Abend des 27. Oktober 2024 kam es zu einem Polizeieinsatz in Ulm-Lehr, weil ein 42 Jahre alter psychisch kranker Mann angeblich in seiner Wohnung randaliere. Als die herbeigerufenen Polizeistreifen vor Ort eintrafen, setzte sich der 42-Jährige unvermittelt auf den Beifahrersitz eines Streifenfahrzeuges. Der wiederholten Aufforderung der Polizeibeamten, das Fahrzeug zu verlassen, kam er nicht nach. Ein Verbleiben bzw. Transport des Mannes auf dem Beifahrersitz des Polizeifahrzeugs war aus Sicherheitsgründen nicht zulässig, so dass der sich heftig Wehrende aus dem Fahrzeug herausgezerrt werden musste. Dagegen leistete er massiv Widerstand, sodass er am Boden fixiert und mit Handschließen und einem Kabelbinder geschlossen wurde.

Unmittelbar hierauf verstummte der Mann plötzlich und kollabierte. Die Polizeibeamte begannen umgehend mit Reanimationsversuchen, bis sie wenige Minuten später vom alarmierten Notarzt abgelöst wurden. Aber auch dieser konnte den Tod des 42-Jährigen nicht verhindern.

Todesursächlich ist nach dem Ergebnis der durchgeführten Obduktion höchstwahrscheinlich ein sogenanntes „exzitiertes Delir“. Dabei handelt es sich um eine Stoffwechselentgleisung aufgrund eines extremen psychovegetativen Erregungszustands. Ein solch extremer Erregungszustand wurde wahrscheinlich durch die psychische Erkrankung des Mannes und seine extrem hohe Intoxikation durch Amphetamine ausgelöst und verstärkt.

Dass der Mann hochgradig unter Drogeneinfluss stand, war für die Beamten genauso wenig erkennbar wie das plötzliche Eintreten eines exzitierten Delirs und der sich daraus entwickelnde tragische Verlauf.

Das gegen die am Einsatz beteiligten Polizeibeamten geführte Verfahren wurde deswegen eingestellt, weil ihnen kein Fehlverhalten nachzuweisen ist und sie rechtmäßig gehandelt haben.

Fußleiste