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Oberstaatsanwalt (sV) Peter Staudenmaier nach 40-jähriger Tätigkeit in der baden-württembergischen Justiz in Ruhestand verabschiedet

Datum: 18.03.2025

Kurzbeschreibung: 

Oberstaatsanwalt (sV) Peter Staudenmaier nach 40-jähriger Tätigkeit in der baden-württembergischen Justiz in Ruhestand verabschiedet

  

Dieser Tage geht ein bedeutendes Kapitel der Ulmer Justizgeschichte zu Ende: 

Oberstaatsanwalt Peter Staudenmaier, der über Jahrzehnte in wichtigen Funktionen bei der Staatsanwaltschaft Ulm -  zuletzt als stellvertretender Behördenleiter und Leiter der größten Ermittlungsabteilung des Hauses - tätig war, wurde Ende Februar 2025 in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.

Im Rahmen einer internen Feierstunde überreichte Leitender Oberstaatsanwalt Christof Lehr die von Ministerpräsident Winfried Kretschmann unterzeichnete Urkunde, welcher Peter Staudenmaier für seine langjährige verdienstvolle Tätigkeit in der baden-württembergischen Justiz dankte.

Dem schloss sich der Ulmer Behördenleiter Christof Lehr für die Staatsanwaltschaft Ulm an: 

„Peter Staudenmaier hat die Staatsanwaltschaft Ulm über viele Jahre nachhaltig geprägt. Er war nicht nur ein exzellenter Jurist und Strafverfolger; ein Herzensanliegen war ihm auch ein gutes Betriebsklima, die Optimierung interner Abläufe und insbesondere die Digitalisierung der Justiz.“ 

Er erinnerte an seine beeindruckende Karriere in der baden-württembergischen Justiz. So bleiben zahlreiche Großverfahren wie der Ratiopharm-Komplex aus dem Jahr 2008 mit Verfahren gegen etwa 3.500 Außendienstmitarbeiter und Ärzte aus dem gesamten Bundesgebiet oder aufsehenerregende Rockerverfahren mit seinem Namen verbunden. Er führte unter anderem auch das Ermittlungsverfahren wegen der Geiselnahme in einem Ulmer Café, jenes gegen einen Vater, der im Wahn an Ostern 2023 seine 7-jährige Tochter in Wiblingen tötete, oder den Mordfall am Ulmer Eselsberg vom Dreikönigstag 2018, als Einbrecher kaltblütig einen 59 Jahre alten Bewohner töteten. 

Unvergessen bleiben werden aber auch seine Verdienste als Projektleiter bei der bundesweit ersten Pilotierung einer elektronischen Strafakte seit dem Frühjahr 2022 in Ulm.

Christof Lehr: 

„Seiner außerordentlichen Expertise in technischer, organisatorischer und juristischer Hinsicht ist zu verdanken, dass die elektronische Strafakte bis Ende des Jahres landesweit ausgerollt werden kann.“

Neben der Ermittlertätigkeit lag Oberstaatsanwalt (sV) Peter Staudenmaier auch immer die fundierte Ausbildung des juristischen Nachwuchses - sei es in der Referendarausbildung oder der Prüfung des juristischen Nachwuchses, sei es bei der Anleitung junger Staatsanwältinnen und Staatsanwälte - am Herzen. 

  

Info zur Person:

Peter Staudenmaier (64) trat im Jahr 1990 in den Höheren Justizdienst beim Landgericht Ulm ein, wo er in verschiedenen Strafkammern als Richter tätig war. Nach einem Jahr bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart wechselte er im November 1992 zum Amtsgericht Geislingen, wo er Vorsitzender des Schöffengerichts und Straf- und Jugendrichter war. Anfang 2000 übernahm er - nunmehr wieder als Staatsanwalt - ein Dezernat in der Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Ulm und wurde zugleich Leiter der für die Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen zuständigen der Abteilung.

Nach seiner Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart im Jahr 2003 übernahm Peter Staudenmaier die Leitung der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Ulm. Im Jahr 2012 wechselte er intern als Abteilungsleiter in eine auch für Bandendelikte und organisierte Kriminalität zuständige Ermittlungsabteilung. In der weiteren Folge ging er als ständiger Vertreter des Behördenleiters zur Staatsanwaltschaft Ellwangen, von wo er nach knapp vier Jahren im Mai 2018 wieder zu seiner Staatsanwaltschaft Ulm zurückkehrte. Bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand bekleidete er hier die herausgehobene Position des stellvertretenden Behördenleiters.

Der Vater zweier erwachsener Töchter engagierte sich zudem über viele Jahre hinweg als Ausbilder der Rechtsreferendare in Ulm und als Prüfer sowohl im ersten als auch im zweiten juristischen Staatsexamen.

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