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Haftbefehl wegen dringenden Verdachts der Geiselnahme

Datum: 23.04.2014

Kurzbeschreibung: 

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ulm

und des Polizeipräsidiums Ulm vom 23. April 2014

 

Haftbefehl wegen dringenden Verdachts der Geiselnahme 

 

Ulm. Geislingen/Steige

Auf Antrag der Ulmer Staatsanwaltschaft erging am vergangenen Karsamstag (19.04.2014) gegen einen 28-Jährigen aus Geislingen Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der Geiselnahme und der gefährlichen Körperverletzung.

Der Mann steht im Verdacht, die Schwester seiner ehemaligen Lebensgefährtin in seine Gewalt gebracht und sie in der Karwoche über vier Tage hinweg in deren Wohnung in Geislingen gefangen gehalten zu haben. Dabei soll er sie mit einer täuschend echt aussehenden Schreckschusspistole und einer Armbrust bedroht und mittels Handschellen gefesselt haben. Auch habe er ihr gegenüber behauptet, dass er ihr Sprengstoff in die Jackentasche gesteckt habe. Es ist davon auszugehen, dass es dem Beschuldigten darauf ankam, durch die Bedrohungssituation seine Geisel dazu zu bringen, ihre Schwester in deren Wohnung zu locken. Als die Schwester, mit welcher der Mann ein gemeinsames Kind hat, unter einem Vorwand am frühen Morgen des Karfreitags in die Geislinger Wohnung gelockt worden war, soll der Beschuldigte diese mit einem Teleskopschlagstock auf den Kopf geschlagen und stark blutende Platzwunden verursacht haben. Wie bereits im Rahmen einer gemeinsamen Pressemitteilung mit dem Polizeipräsidium Ulm vom 18.04.2014 berichtet, flüchtete der Mann anschließend, stellte sich aber kurze Zeit später beim Polizeirevier Geislingen.

Der zuständige Bereitschaftsrichter erließ einen Haftbefehl gegen den Geislinger, welcher sich seither in Untersuchungshaft befindet. Die Ermittlungen insbesondere auch zur Frage des Tatmotivs dauern an.

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