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Anklage gegen Altenpflegerin wegen Totschlags

Datum: 16.06.2008

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen Altenpflegerin wegen Totschlags

 

Ulm.

 

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat dieser Tage gegen eine 47 Jahre alte Altenpflegerin Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm wegen Totschlags erhoben.

 

Nach zügigem Abschluss der Ermittlungen – vgl. auch die Pressemitteilung vom 15. Mai 2008 - wirft die Anklagebehörde der Frau vor, Anfang Januar 2008 in einem Ulmer Alters- und Pflegeheim während ihrer Nachtwache eigenmächtig ein Beatmungsgerät, welches die künstliche Beatmung eines Pflegepatienten übernommen hatte, abgestellt zu haben. Da der 69-jährige Patient krankheitsbedingt handlungsunfähig und zu eigenständigem Atmen nicht mehr in der Lage war, erstickte er kurze Zeit später, was von der Beschuldigten auch als zwangsläufige Folge ihres Handelns erkannt worden war. Als Motiv nimmt die Ermittlungsbehörde an, dass sich die gelernte Altenpflegerin, welche den Vorwurf weiterhin bestreitet, durch andauernde Alarme des Beatmungsgeräts gestört gefühlt habe.

 

Die Altenpflegerin befindet sich in Untersuchungshaft. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird sie zur Frage der Schuldfähigkeit begutachtet.

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