• Sie sind hier:
  • Startseite / 
  • Presse / 
  • Anklage gegen drei mutmaßliche Schläger zum Jugendschöffengericht Ulm erhoben - mutmaßlicher Haupttäter in Untersuchungshaft

Suchfunktion

Anklage gegen drei mutmaßliche Schläger zum Jugendschöffengericht Ulm erhoben - mutmaßlicher Haupttäter in Untersuchungshaft

Datum: 17.09.2009

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen drei mutmaßliche Schläger zum Jugendschöffengericht Ulm erhoben - mutmaßlicher Haupttäter in Untersuchungshaft


Ulm.

Wegen gewaltsamer Übergriffe auf unbeteiligte Passanten in den frühen Morgenstunden des 5. September 2009 in Ulm hat die Staatsanwaltschaft Ulm gegen drei 18, 20 und 22 Jahre alte Männer bereits wenige Tage nach der Tat Anklage zum Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Ulm wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung erhoben. Auf Antrag der Anklagebehörde hat das Amtsgericht Ulm zudem gegen den 20-Jährigen Haftbefehl erlassen.

Nach Einschätzung des Gerichts sowie der Anklagebehörde ist der 20-Jährige, der aus Sachsen-Anhalt stammt, dringend verdächtig, zusammen mit den beiden Mitangeschuldigten am 5. September diesen Jahres kurz nach 3:30 Uhr nachts in Ulm im Bereich der Neuen Straße einen 29-jährigen Ulmer unvermittelt und wahllos zusammengeschlagen zu haben. Mit ihrem Pkw hätten sie zuvor plötzlich neben ihren späteren Opfern angehalten, seien ausgestiegen und hätten eine Auseinandersetzung vom Zaun gebrochen. Der 20 Jahre alte Heranwachsende soll dabei auch mit einem Schlagstock mindestens drei Mal auf den Kopf des 29-Jährigen eingeschlagen haben. Währenddessen hätten die beiden übrigen Angeschuldigten auf den am Boden liegenden Geschädigten eingeschlagen und zugetreten. Das Opfer erlitt eine Kopfplatzwunde, die in einer Ulmer Klinik genäht werden musste, eine Schädelprellung sowie diverse Hämatome, Prellungen und Schürfwunden im Bereich der Arme und Beine.

Einem zu Hilfe eilenden Passanten habe der 20-Jährige einen schmerzhaften Schlag mit dem Schlagstock gegen den Oberkörper versetzt.

Die drei Angeschuldigten, die wegen Gewaltdelikten jeweils vorbestraft sind, lassen sich zu den Vorwürfen bislang nicht ein. Beim 20 Jahre alten mutmaßlichen Hauptaggressor bejahte das Gericht auch wegen der zu erwartenden Strafe Fluchtgefahr.

„Die schnelle Reaktion der Strafverfolgungsbehörden“, so betont Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Wolfgang Zieher, „ist ein deutliches Zeichen dafür, dass Justiz wie Polizei entschieden gegen derartige Gewalttaten einschreiten.“

Der 20-Jährige befindet sich seit seiner Festnahme am heutigen Donnerstag Morgen in Untersuchungshaft.

Fußleiste