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Strafbefehl gegen "Skateboardfahrer vom Drackensteiner Hang" beantragt

Datum: 31.08.2009

Kurzbeschreibung: 

Strafbefehl gegen „Skateboardfahrer vom Drackensteiner Hang“ beantragt

 

Ulm. Kreis Göppingen

 

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat beim Strafrichter des Amtsgerichts Geislingen/Steige den Erlass eines Strafbefehls gegen einen mittlerweile 32 Jahre alten Stuttgarter und einen 28 Jahre alten Mann aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis beantragt. Den beiden wird im Zusammenhang mit einer Skateboardfahrt auf der Bundesautobahn A 8 am Drackensteiner Hang ein Vergehen des Kennzeichenmissbrauchs zur Last gelegt.

 

Die Anklagebehörde geht nach den durchgeführten Ermittlungen davon aus, dass sich die beiden Angeschuldigten zusammen mit fünf bislang unbekannten Mittätern  am frühen Morgen an einem Tag gegen Ende August 2007 auf dem Parkplatz kurz vor dem Drackensteiner Hang trafen, um den nunmehr 32-Jährigen dabei zu filmen, wie er mit einem sogenannten Longboard den Drackensteiner Hang auf der Bundesautobahn A 8 hinabfährt. Die Strategie der Angeschuldigten, die Skateboardfahrt auf der Autobahn, was eine Verkehrsordnungswidrigkeit (Fußgänger auf der Autobahn) darstellt, erst nach dem angenommenen Verjährungseintritt im Juni 2008 ins Internet auf einer Videoplattform einzustellen, um sanktionslos zu bleiben, ging hingegen nicht auf. Unbedacht blieb offensichtlich, dass sowohl an dem Motorrad, welches den Skateboardfahrer zog, als auch an einem weiteren Fahrzeug, welches den geringen Autobahnverkehr langsam um etwa 20 km/h unter die dort bereits bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung von letztlich 80 km/h herabbremste, die Fahrzeugkennzeichen abgeklebt waren. Dies erfüllt den Straftatbestand des Kennzeichenmissbrauchs nach § 22 StVG, welcher noch nicht verjährt ist.

 

Der Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, der Gefährdung des Straßenverkehrs oder der Nötigung konnte nicht erhärtet werden. Eine konkrete Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer konnte nicht nachgewiesen werden.

 

Gegen die beiden Angeschuldigten, die sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen haben, hat die Staatsanwaltschaft Ulm jeweils Geldstrafen im unteren Bereich sowie Fahrverbote von einem bzw. zwei Monaten beantragt.

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