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Anklage gegen Göppinger Zahnarzt wegen erpresserischen Menschenraubes

Datum: 28.08.2009

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen Göppinger Zahnarzt wegen erpresserischen

Menschenraubes

 

Ulm. Göppingen

 

Gegen einen 59 Jahre alten Zahnarzt aus Göppingen hat die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Ulm erhoben. Sie wirft ihm erpresserischen Menschenraub, schwere räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung und diverse Verstöße gegen das Waffengesetz vor.

 

An einem Sonntag Anfang Juni diesen Jahres suchte der Angeschuldigte – so der Anklagevorwurf – in den Morgenstunden den Vermieter seiner Praxisräume in dessen Geschäft in Göppingen auf, verletzte diesen mit einem Elektroschockgerät und bedrohte ihn mit zwei scharfen Schusswaffen. Der Anklage zufolge soll der Zahnarzt seinen Vermieter, bei welchem er Mietschulden über etwa 48.000 € gehabt habe, gezwungen haben, eine Pfändung bei der kassenärztlichen Vereinigung zurückzunehmen und ihm per Onlinebanking etwas mehr als 20.000 € zu überweisen. Insgesamt habe der Zahnarzt seinen Vermieter über fast vier Stunden zunächst in dessen Geschäft und danach in dessen Wohnung festgehalten und erst wieder freigelassen, als dieser ihm versprochen habe, nichts gegen ihn zu unternehmen, die erpressten Geldbeträge als Darlehen zu betrachten und insbesondere nicht die Polizei zu verständigen.

 

Der unter Schock stehende Geschädigte vertraute sich jedoch im Verlauf des späten Abends des Tattages der Polizei an, woraufhin der Angeschuldigte am darauffolgenden Morgen vorläufig festgenommen werden konnte. Der wegen diverser – jedoch nicht einschlägigen – Delikte vorbestrafte Zahnarzt ließ sich zu den Vorwürfen nicht ein. Er befindet sich in Untersuchungshaft.

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