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Haftbefehl wegen Vergewaltigung des Zellengenossen in der Justizvollzugsanstalt Ulm

Datum: 20.08.2009

Kurzbeschreibung: 

Haftbefehl wegen Vergewaltigung des Zellengenossen in der

Justizvollzugsanstalt Ulm

 

Ulm.

 

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm hat der zuständige Haftrichter des Amtsgerichts Ulm noch am gestrigen Mittwoch gegen einen 29 Jahre alten rumänischen Staatsangehörigen Haftbefehl wegen Vergewaltigung in zwei Fällen erlassen und diesen am heutigen Donnerstag in Vollzug gesetzt.

 

Der Beschuldigte verbüßte zunächst bis Anfang August diesen Jahres eine kurzzeitige Freiheitsstrafe. Seither befand er sich in der Justizvollzugsanstalt Ulm in Auslieferungshaft. Jeweils am späten Abend des 12. und des 13. August 2009 soll er seinen Zellengenossen – einen erst 19 Jahre alten rumänischen Landsmann – unter Anwendung von Gewalt zur Vornahme sexueller Handlungen gezwungen haben. Dabei habe er sein Opfer auch vergewaltigt. Erst am Morgen des 14. August vertraute sich der total verängstigte Geschädigte einem Vollzugsbeamten an.

 

Der wegen Gewaltdelikten bereits vorbestrafte Beschuldigte äußerte sich zu den Vorwürfen bislang nicht. Er wurde in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt.

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