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Geständiger Brandstifter wegen versuchten Mordes angeklagt

Datum: 30.07.2009

Kurzbeschreibung: 

Geständiger Brandstifter wegen versuchten Mordes angeklagt

 

Ulm. Langenau/Neckarsulm/Günzburg/Dillingen

 

Gegen einen 32 Jahre alten Mann hat die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm erhoben. Er soll für fünf Brandlegungen verantwortlich sein, wobei er in einem Fall zugleich das Leben zweier Hausbewohner gefährdete.

 

In der Nacht auf den 11. April diesen Jahres legte der Angeschuldigte – so der Anklagevorwurf – im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses in Langenau absichtlich Feuer. Dabei nahm er in Kauf, dass ein Ehepaar, welches sich im Gebäude aufhielt, zu Tode kommen könnte. Ein Nachbar bemerkte den Rauch und verständigte das Ehepaar, welches das Gebäude unversehrtaH

 verlassen konnte. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 200.000 €.

 

Bereits im März 2007 legte der 32-Jährige in einer Abstellkammer der von ihm genutzten Wohnung in einem Mehrparteienhaus in Ziertheim-Dattenhausen (Landkreis Dillingen) Feuer. Eine gleichfalls in diesem Objekt mit ihren beiden kleinen Kindern wohnende Frau warnte er jedoch noch rechtzeitig, so dass alle das Haus, an welchem Sachschaden in Höhe von 150.000 € entstand, unverletzt verlassen konnten.

 

Am frühen Abend des 29. Februar 2008 setzte der Mann in Neckarsulm-Amorbach den Kellerraum eines Mehrfamilienhauses, in dem er wiederum selbst wohnte, in Brand. Die von einem Hausbewohner alarmierte Feuerwehr konnte den Brand schnell löschen. Glücklicherweise entstand nur Sachschaden, der sich auf rund 5.000 Euro belief. Rund viermal so hoch war der Schaden, als der Angeschuldigte am 11. März 2008 zur Mittagszeit im selben Haus ein Feuer im Dachgeschoss legte. 

 

In der Nacht zum 7. Januar 2009 legte er in Günzburg im Heizraum eines Mehrfamilienhauses einen Brand. Hier entstand ein Schaden von rund 10.000 Euro.

 

In rechtlicher Hinsicht wirft die Anklagebehörde dem Mann daher versuchten Mord in zwei Fällen in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung sowie drei weitere Fälle der schweren Brandstiftung und einen Fall der versuchten schweren Brandstiftung vor.

 

In allen Fällen wohnte der 32-Jährige zumindest vorübergehend in den von ihm angezündeten Objekten. Den Taten gingen stets Konflikte mit den Mitbewohnern oder anderen Personen voraus. Der nur bezüglich der Brandstiftungsdelikte geständige und bereits vorbestrafte Angeschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft. Um zu klären, ob der Mann die Taten im Zustand der erheblichen Schuldminderung begangen hat und ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vorliegen, hat die Staatsanwaltschaft einen psychiatrischen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt.

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