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Anklage wegen versuchten Totschlags nach Messerstecherei vor Eislinger Diskothek

Datum: 30.07.2009

Kurzbeschreibung: 

Anklage wegen versuchten Totschlags nach Messerstecherei vor Eislinger Diskothek

 

Ulm. Eislingen

 

Gegen einen mittlerweile 21 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Göppingen hat die Staatsanwaltschaft Ulm wegen versuchten Totschlages in zwei tateinheitlichen Fällen und gefährlicher Körperverletzung Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Ulm erhoben. Er soll am 22. März diesen Jahres während einer tätlichen Auseinandersetzung vor einer Eislinger Diskothek versucht haben, zwei Kontrahenten mittels Messerstichen zu töten.

 

In den frühen Morgenstunden kam es – so der Anklagevorwurf – zwischen zwei Gruppierungen zu einer zunächst verbalen und sodann tätlichen Auseinandersetzung. Als der Schlagabtausch bereits im Gange war, habe sich der Angeschuldigte entschlossen, ein von ihm mitgeführtes Klappmesser einzusetzen. Dabei habe er zunächst drei Mal wuchtig auf den Rücken eines 20-Jährigen eingestochen. Dieser erlitt u.a. eine Lungenfellverletzung, so dass Luft aus seiner Lunge austrat und die Gefahr eines lebensbedrohlichen Lungenkollapses bestand. Im direkten Anschluss hieran habe der Angeschuldigte auf einen weiteren 20-Jährigen eingestochen. Dabei drang einer der beiden geführten Stiche lebensbedrohlich tief in den Unterbauch ein und verletzte dessen Dünndarm. Nur aufgrund einer unverzüglichen Versorgung durch einen Notarzt und sofortiger Notoperationen konnten die beiden Geschädigten gerettet werden.

 

Der bislang nicht vorbestrafte Angeschuldigte, der sich in Untersuchungshaft befindet, räumt die Tat weitestgehend ein.

 

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