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Anklage wegen versuchten Mordes am Hausmitbewohner

Datum: 23.07.2009

Kurzbeschreibung: 

Anklage wegen versuchten Mordes am Hausmitbewohner

Ulm. Göppingen

Gegen zwei 20 und 27 Jahre alte Männer aus Göppingen hat die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage zur Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm wegen versuchten Mordes in zwei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und zusätzlich wegen schweren Raubes erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, einen 60 Jahre alten Mann brutal gequält, erniedrigt, erheblich verletzt und schließlich auch noch ausgeraubt zu haben. Gegen einen 65 Jahre alten Hausmitbewohner und seine 47 Jahre alte  Ehefrau, die sie zu der Tat angestiftet haben sollen, wurde gleichfalls Anklage erhoben.

In der Nacht des 15. März diesen Jahres brachen die beiden Angeschuldigten im Alter von 20 und 27 Jahren – so der Anklagevorwurf – auf Geheiß des mitangeklagten Ehepaares gewaltsam in die Wohnung des 60-jährigen Geschädigten ein, um diesem für angebliche Verfehlungen eine kräftige „Abreibung“ zu verpassen. Mit einer Holzlatte und einem Staubsaugerrohr schlugen sie auf den Kopf und Körper ihres Opfers, welches sie im Bett schlafend vorgefunden hatten, ein. Mit einer Schere stachen sie in die Unterarme des Mannes und zerschlugen einige Bierflaschen sowie eine Vase auf dessen Kopf. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft rechneten sie jedenfalls im Verlauf ihrer heftigen tätlichen Angriffe damit, dass ihr Opfer aufgrund der rohen Behandlung sterben könnte und nahmen dies billigend in Kauf.

Die beiden 20 und 27 Jahre alten Angeschuldigten brachen zwar ihre Aktion zunächst ab, da sie selbst unter dem Tränengas, das sie versprüht hatten, zu leiden hatten, kehrten dann aber auf Veranlassung der beiden Hausmitbewohner wieder in die Wohnung des 60-Jährigen zurück, um dort stehlenswertes Gut zu entwenden. Da dieser sich wider Erwarten noch regte, schlugen sie ihr Opfer erneut mit einer Holzlatte und einer Taschenlampe gegen den Kopf. Der 20 Jahre alte Heranwachsende steckte einen zufällig aufgefundenen Feuerwerkskörper in den Mund seines wehrlosen Opfers, den beide sodann gemeinsam entzündeten. Die beiden jungen Angeschuldigten entwendeten u.a. ein Flachbildfernsehgerät, welches sie zu dem mitangeklagten Ehepaar verbrachten.

Das Tatopfer erlitt u.a. eine lebensbedrohliche Gehirnblutung und diverse Frakturen im Augen- und Nasenbereich. Aus seinem Magen mussten drei Glassplitter entfernt werden. Aufgrund der Vielzahl der Einzelverletzungen musste er in ein fünftägiges künstliches Koma versetzt werden. Mittlerweile befindet er sich jedoch wieder auf dem Weg der Besserung.

Allen Beteiligten war bewusst, dass ihr Opfer schwer verletzt war und dringend ärztlicher Hilfe bedurfte. Sie rechneten auch damit, dass ihr Opfer sterben könnte; gleichwohl unternahmen sie nichts zu seiner Rettung. Der Ehefrau wirft die Anklagebehörde daher neben den Anstiftungsdelikten auch versuchten Mord durch Unterlassen vor. Ihr Mann muss sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Ulm wegen Beihilfe zum versuchten Mord verantworten, da er den beiden jungen Männern bei der zweiten Tat geholfen habe, indem er ein Tatwerkzeug vom Tatort mitgenommen und anschließend vernichtet habe.

Die beiden 20 und 27 Jahre alten Angeschuldigten, die beide vorbestraft sind und sich in Untersuchungshaft befinden, räumen ihre Taten ein. Das bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getretene Ehepaar bestreitet eine Tatbeteiligung.

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