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Anklage gegen Munderkinger Brandstifter wegen versuchten Mordes

Datum: 13.07.2009

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen Munderkinger Brandstifter wegen versuchten Mordes

Ulm. Munderkingen

Gegen einen 52 Jahre alten Mann aus Munderkingen hat die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in jeweils drei Fällen sowie versuchter schwerer Brandstiftung erhoben.

Am Nachmittag des 9. März diesen Jahres legte er – so der Anklagevorwurf – in einem Mehrfamilienhaus in Munderkingen ein Feuer, indem er einige im Hausflur abgestellte gefüllte Müllsäcke entzündete. Nachdem die Flammen über eineinhalb Meter hoch waren, wollte der Angeschuldigte das Haus gerade verlassen, als ihm zwei Zeuginnen entgegen kamen. Diese ließen die Feuerwehr herbeirufen. Ein gleichfalls hinzugerufener Zeuge erstickte das Feuer mit einem Feuerlöscher. Drei anwesende Hausbewohner erlitten dennoch leichte Rauchgasvergiftungen. Der 52-Jährige, welcher zur Tatzeit erheblich alkoholisiert war, hatte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zumindest billigend in Kauf genommen, dass diese drei Hausbewohner durch den Brand bzw. die dadurch entstandenen Rauchgase zu Tode kommen würden.

Als Motiv kommt ein Racheakt in Betracht: Am Vormittag des Tattages wurde dem 52 Jahre alten Mann in einem Munderkinger Cafe Hausverbot erteilt. In der irrigen Annahme, dass dem Cafebesitzer auch das später von ihm als Tatobjekt ausgesuchte Gebäude gehört, wollte er diesen durch den Brand schädigen.

Der bereits einschlägig vorbestrafte Angeschuldigte bestreitet eine vorsätzliche Brandlegung. Seine Einlassung, wonach er das Feuer lediglich aus Unachtsamkeit im Umgang mit einer Zigarette verursacht habe, konnte mit sachverständiger Hilfe widerlegt werden. Er befindet sich in Untersuchungshaft.

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