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Verfahren gegen Verantwortliche der Stadt wegen tödlichem Spielplatzunfall in Eislingen eingestellt

Datum: 30.06.2009

Kurzbeschreibung: 

Verfahren gegen Verantwortliche der Stadt wegen tödlichem

Spielplatzunfall in Eislingen eingestellt

 

Ulm. Eislingen

 

Am 10. Mai 2008 erlag ein 30 Jahre alter Familienvater aus Göppingen nach einem Sturz von einer Schaukel auf einem Eislinger Kinderspielplatz seinen schweren Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft Ulm hat das Ermittlungsverfahren nun eingestellt, da eine todesursächliche Verantwortlichkeit der verkehrssicherungspflichtigen Vertreter der Stadt Eislingen nicht festzustellen war.

 

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen wollte der – mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,12 Promille erheblich alkoholisierte – 30-Jährige unsinniger Weise auf einer Kinderschaukel, deren Sitzfläche nur 40 cm vom Boden entfernt war, den Beschleunigungsvorgang nach vorne demonstrieren. Er blieb dabei mit den Füßen am Boden hängen, wodurch sein Oberkörper aus der Schaukel nach vorne geschleudert wurde und sein Kopf auf dem harten Boden aufschlug. Trotz erfolgter Reanimierungsversuche verstarb er wenige Minuten später am Unfallort.

 

Die Obduktion ergab, dass der Tod durch Genickbruch nach Aufschlagen des Kopfes auf den Boden eingetreten war.

 

Beraten durch einen Sachverständigen für Sicherheit auf Kinderspielplätzen stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass das fragliche Schaukelgestell samt Ketten und Schaukelsitz den bestehenden DIN-Vorschriften entsprach. Jedoch war die Stoßdämpfung der Bodenfläche unter der Schaukel zu gering. Die Dämpfungseigenschaften der vorhandenen Fallschutzmatten erfüllten angesichts der freien Fallhöhe dieser Schaukel nicht den zu fordernden Wert. Auch waren die dort eingebrachten Mörtelfugen zwischen den Fallschutzmatten nicht zulässig, da sie keine Dämpfungseigenschaften aufwiesen und wie eine Betonkante wirkten.

 

Unter weiterer Inanspruchnahme der sachverständigen Hilfe eines Kinematikers und eines Rechtsmediziners kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass es zu dem Unfall und dem tödlichen Ereignis auch dann gekommen wäre, wenn vorschriftsmäßige Fallschutzplatten unter der Schaukel vorhanden gewesen wären.

 

Verantwortliche der Stadt Eislingen trifft deshalb letztlich keine Schuld an dem Tod des Mannes.

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