• Sie sind hier:
  • Startseite / 
  • Presse / 
  • Fortschritte im Verfahrenskomplex ratiopharm

Suchfunktion

Fortschritte im Verfahrenskomplex ratiopharm

Datum: 26.06.2009

Kurzbeschreibung: 

Fortschritte im Verfahrenskomplex ratiopharm

 

Ulm.

 

Im Verfahrenskomplex ratiopharm hat die Staatsanwaltschaft Ulm einen Strafbefehlsantrag gegen zwei im Alb-Donau-Kreis praktizierende Ärzte an das Amtsgericht Ulm gestellt. Die hier anhängigen weiteren Verfahren gegen Außendienstmitarbeiter und Regionalleiter der ratiopharm GmbH sowie Ärzte aus dem ganzen Bundesgebiet wurden eingestellt, sofern die Zuwendungen im Einzelfall den Betrag von 250 € nicht überstiegen. Die übrigen Verfahren werden an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften bundesweit abgegeben. In Ulm verbleiben neben dem Grundverfahren gegen die beschuldigten Verantwortlichen der Fa. ratiopharm GmbH Ulm noch Verfahren gegen drei Ärzte und einen Außendienstmitarbeiter.

 

Die beiden Mediziner, gegen welche der beantragte Strafbefehl seitens des Amtsgerichts Ulm noch nicht ergangen ist, sollen unter tätiger Mithilfe einer Außendienstmitarbeiterin der ratiopharm GmbH (kurz: ratiopharm) Umsatzbeteiligungen erhalten und es pflichtwidrig unterlassen haben, diese Rückflüsse gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (kurz: KV) offen zu legen. Die Ulmer Anklagebehörde wertet dies als Betrug durch Unterlassen.

 

Den beiden Ärzten, welche eine allgemeinmedizinische Gemeinschaftspraxis betreiben, habe die seinerzeit u.a. für den Alb-Donau-Kreis zuständige Außendienstmitarbeiterin von ratiopharm angeboten, sie am Umsatz der von ihnen verschriebenen Präparate der Firma zu beteiligen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft geschah dies mit Wissen und Billigung der Vertriebsleitung des Generika-Herstellers. Entsprechend einer mündlichen Absprache erhielten die beiden Angeschuldigten auf diese Weise im Zeitraum von Mai 2002 bis September 2005 14 Schecks über einen Gesamtbetrag von 19.180 €.

 

Rechtlich stellt dies nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft Ulm Betrug durch Unterlassen in 14 Fällen dar. Die Ärzte wären verpflichtet gewesen, die Kick-Back-Zahlungen gegenüber der KV offen zu legen, so dass die erhaltenen Zahlungen mit Forderungen der Ärzte gegen die KV hätten verrechnet werden können.

 

Die Staatsanwaltschaft hat im schriftlichen Strafbefehlsverfahren jeweils eine Gesamtgeldstrafe von 250 Tagessätzen beantragt.

Fußleiste