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Anklage wegen bewaffneten schweren Raubes auf Spielothek

Datum: 11.05.2009

Kurzbeschreibung: 

Anklage wegen bewaffneten schweren Raubes auf Spielothek

 

Ulm.

 

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat dieser Tage gegen einen 22-Jährigen aus Ulm Anklage wegen schweren Raubes zur Großen Strafkammer des Landgerichts Ulm erhoben.

 

Am Morgen des 21. März diesen Jahres betrat der Angeschuldigte – wie er auch vollumfänglich einräumt – mit einem schwarzen Tuch maskiert eine Spielothek in der Kässbohrerstraße in Ulm und bedrohte die anwesende Spielhallenaufsicht mit einem Messer. Er forderte die Herausgabe der Bargeldbestände, woraufhin die bedrohte Mitarbeiterin begann, Bargeld in ein Behältnis zu füllen. Möglicherweise weil es dem Angeschuldigten nicht schnell genug ging, griff er selbst in die geöffnete Kasse und entnahm dieser wenige hundert Euro. Danach flüchtete er.

 

Aufgrund eines Zeugenhinweises konnte der flüchtige Räuber wenige Minuten nach der Tat in Ulm festgenommen werden, als er gerade dabei war, in einer anderen Spielothek das erbeutete Geld am Geldspielautomaten zu verspielen. Nahezu die gesamte Beute konnte sichergestellt und der Geschädigten zurückgegeben werden.

 

Der junge Mann ist bereits erheblich wegen Gewalt- und Eigentumsdelikten vorbestraft und musste auch schon eine Haftstrafe verbüßen. Wegen der angeklagten Tat befindet er sich derzeit in Untersuchungshaft.

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