• Sie sind hier:
  • Startseite / 
  • Presse / 
  • Anklage gegen Sportvereinsvorstände wegen Betruges und Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz

Suchfunktion

Anklage gegen Sportvereinsvorstände wegen Betruges und Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz

Datum: 01.04.2009

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen Sportvereinsvorstände wegen Betruges und Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz

 

Ulm. Landkreis Göppingen

 

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat dieser Tage gegen vier aktuelle bzw. ehemalige Vorstandsmitglieder eines Sportvereins aus dem Landkreis Göppingen Anklage zum Amtsgericht – Schöffengericht – Göppingen erhoben. Der – allerdings individuell unterschiedlich ausgeprägte – Vorwurf lautet: Betrug in acht Fällen in Tateinheit mit Verstoß gegen das Kreditwesengesetz.

 

Die Strafverfolgungsbehörde geht von folgendem Sachverhalt aus: Da sich der von den Angeschuldigten vertretene Verein bereits in den 1980-er Jahren in finanziellen Schwierigkeiten befand, nahmen die Vorstände bis zum Jahr 2007 Darlehen – vornehmlich bei Vereinsmitgliedern – auf. Die vereinbarte Verzinsung war minimal; der Mehrerlös aus der Wiederanlage der Gelder sollte dem Verein zugute kommen. Spätestens ab dem Jahr 2002 wurden die eingenommenen Darlehen jedoch nicht mehr verzinslich angelegt, sondern direkt zur Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs und der entstandenen Verluste verwendet. Darüber ließen die Angeschuldigten ihre Gläubiger und Vereinsmitglieder über Jahre hinweg bewusst im Unklaren. Die angeschuldigten Vorstandsmitglieder erreichten auf diese Weise, dass sich Mitglieder und Gönner des Vereins weiterhin bereit erklärten, dem Verein Darlehen  zu gewähren. In den Jahren 2004 bis 2007 wurden so zumindest acht weitere Darlehen zur Verfügung gestellt; der dadurch entstandene Gesamtschaden liegt im höheren fünfstelligen Bereich.

 

Nach Art und Umfang der für einen Sportverein doch sehr atypischen Geschäfte wäre  eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich gewesen; eine solche lag jedoch nicht vor. Immerhin hatten Ende 2004 etwa 20 Personen Darlehen mit einem Gesamtvolumen von etwa 400.000 € zur Verfügung gestellt, Ende 2007 lag der Betrag dann sogar über 600.000 €.

 

Soweit sich die nicht vorbestraften Angeschuldigten bislang zu den Vorwürfen eingelassen haben, haben sie jeweils eine persönliche Verantwortung für den Verlust der Darlehensgelder zurückgewiesen und die Schuld hierfür anderweitig zugewiesen.

 

Über die Zulassung der Anklage und den weiteren Fortgang des Verfahrens hat nun  das Amtsgericht Göppingen zu entscheiden.

Fußleiste