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Anklage gegen 22-Jährigen wegen Vergewaltigung am Neujahrstag

Datum: 25.02.2009

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen 22-Jährigen wegen Vergewaltigung am Neujahrstag

 

Ulm.

 

Gegen einen 22 Jahre alten Ulmer hat die Staatsanwaltschaft keine zwei Monate nach der Tat Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts erhoben. Der junge Mann wird beschuldigt, am  Neujahrsmorgen eine ortsunkundige junge Frau, die sich von einer Silvesterparty in der Ulmer Innenstadt auf dem Nachhauseweg zum Eselsberg befand, gegen deren Willen zu einem Umweg genötigt und im Bereich des Kleingartengebiets „Ruhetal“ im Lehrer Tal vergewaltigt zu haben. Dank heftiger Gegenwehr musste er jedoch alsbald von seinem Opfer ablassen. Auch gelang es der verletzten 18-Jährigen, eine Autofahrerin auf sich aufmerksam zu machen, welche sie auf direktem Weg in die Universitätsfrauenklinik Ulm verbrachte.

 

Der Angeschuldigte, der sich in Untersuchungshaft befindet, bestreitet ein Vorgehen mit Gewalt und gegen den Willen der Frau. Er lässt sich, nachdem er seine Tatbeteiligung zunächst gänzlich in Abrede gestellt hatte, nunmehr dahin ein, es sei einvernehmlich zum Geschlechtsverkehr gekommen. Diese Einlassung wertet die Anklagebehörde in Würdigung der Aussagen der Geschädigten und den weiteren Erkenntnissen der sehr zügigen und intensiven polizeilichen Ermittlungen als reine Schutzbehauptung. Im Falle der Verurteilung droht dem 22-Jährigen eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und 15 Jahren.

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