• Sie sind hier:
  • Startseite / 
  • Presse / 
  • Anklage wegen gewerbsmäßigen Handels mit verbotenen Dopingmitteln

Suchfunktion

Anklage wegen gewerbsmäßigen Handels mit verbotenen Dopingmitteln

Datum: 07.10.2010

Kurzbeschreibung: 

Anklage wegen gewerbsmäßigen Handels mit verbotenen Dopingmitteln

Ulm. Geislingen

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat dieser Tage gegen einen 26-jährigen Geislinger, dessen 22 Jahre alten Bruder sowie einen 21-Jährigen aus Uhingen Anklage zur Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handels mit Arzneimitteln zu Dopingzwecken, Besitzes entsprechender Arzneimittel in nicht geringer Menge und deren unerlaubter Einfuhr jeweils im besonders schweren Fall bzw. wegen Beihilfe hierzu erhoben.

Nach dem Anklagevorwurf betrieb der 26-Jährige seit Anfang 2009 von Geislingen aus einen schwunghaften Handel mit in Deutschland nicht zugelassenen Anabolika, welche er zusammen mit seinem Bruder aus China bezog. Die Angeschuldigten sollen bei 93 Lieferungen insgesamt über 700 Kilogramm illegaler Dopingmittel erhalten haben, welche sie gewinnbringend an die Bodybuilderszene im Inland veräußerten. Seit Anfang des Jahres 2010 habe der 21-jährige Uhinger diesen Handel dadurch unterstützt, dass er für den 26-Jährigen in Kenntnis des unerlaubten Handels Fahrdienste erbracht habe. Bei den Angeschuldigten konnten Barmittel von über 160.000 € sowie ein wertvoller Luxus-Pkw beschlagnahmt werden, welche aus dem unerlaubten Handel mit den Anabolika erwirtschaftet worden sein und abgeschöpft werden sollen.

Lediglich der 26-jährige Mann, welcher sich seit seiner Festnahme Ende April diesen Jahres in Untersuchungshaft befindet, räumte über seinen Verteidiger einen Teil der Vorwürfe ein. Im Übrigen machen die Angeschuldigten, die jedenfalls nicht einschlägig vorbestraft sind, von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Da die beiden nunmehr 21- und 22-Jährigen im Tatzeitraum teilweise noch Heranwachsende waren, ist die Große Jugendkammer zuständig.

Fußleiste