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Ermittlungen wegen verdächtiger Banküberweisung an leitenden Mitarbeiter der Stadt Ulm

Datum: 15.04.2010

Kurzbeschreibung: 

Ermittlungen wegen verdächtiger Banküberweisung an leitenden Mitarbeiter der Stadt Ulm

Ulm. Berlin. München

Die Staatsanwaltschaft Ulm ermittelt gegen einen auswärtigen Geschäftsmann wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung und gegen einen Bediensteten der Stadt Ulm wegen des Verdachts der Vorteilsannahme. Die Ermittlungen gehen zurück auf einen externen Hinweis, wonach der städtische Mitarbeiter von dem Geschäftsmann im Februar 2009 einen sechsstelligen Geldbetrag überwiesen erhalten haben soll. Die daraufhin durchgeführten  Ermittlungen haben diese Annahme bestätigt. Ergeben hat sich allerdings auch, dass der überwiesene Betrag im November 2009 wieder zurücktransferiert wurde. Da die beiden Beschuldigten jedenfalls auch enge dienstliche/geschäftliche Kontakte hatten, besteht  der Verdacht, dass die erwähnte Zahlung einen Bezug zu der Dienstausübung des städtischen Bediensteten hatte und deshalb als Amtsdelikt (Vorteilsannahme § 331 StGB, Vorteilsgewährung § 333 StGB) strafbar ist.

Auf Grund richterlicher Anordnung durchsuchten heute Vormittag (15. April 2010) drei Staatsanwälte und 17 Beamte der Landespolizeidirektion Tübingen, des bayrischen Landeskriminalamtes sowie des Landeskriminalamtes Berlin Wohn-, Geschäfts- und Diensträume der Beschuldigten in Ulm, München und Berlin. Die Staatsanwaltschaft erhoffte sich hiervon weitere Hinweise zu den Umständen und Beweggründen des strafrechtlich verdächtigen Geldtransfers.

Nach den ergänzenden Erkenntnissen aus den aktuellen Ermittlungshandlungen kommt auch in Betracht, dass der städtische Bedienstete dem Geschäftsmann bei der Verschleierung von Vermögenswerten behilflich sein wollte, um diese dem Zugriff von Gläubigern zu entziehen. Auch eine solche Hilfestellung wäre freilich strafbar (Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung nach § 288 StGB). Ob ein Bezug zu der Dienstausübung des Bediensteten anzunehmen ist, bedarf weiterer Überprüfung. Die Ermittlungen dauern an.

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