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Cold case nach über 36 Jahren vor Klärung: 64-jähriger ehemaliger US-Soldat wegen versuchten Mordes aus dem Jahr 1985 angeklagt

Datum: 26.07.2022

Kurzbeschreibung: 

Cold case nach über 36 Jahren vor Klärung:
64-jähriger ehemaliger US-Soldat wegen versuchten Mordes aus dem Jahr 1985 angeklagt

 

Göppingen.

Gegen einen heute 64 Jahre alten US-amerikanischen Mann hat die Staatsanwaltschaft Ulm dieser Tage Anklage zum Landgericht Ulm wegen versuchten Mordes erhoben. Die Anklage wirft dem ehemaligen Soldaten vor, er habe am späten Abend des 23. Oktober 1985 eine für ihn unbekannte, damals 29 Jahre alte Frau in Göppingen im Bereich einer Parkanlage überfallen und mittels eines Messers bedroht. Er habe sie anschließend gewaltsam entkleidet und unter Überwindung ihrer Gegenwehr massiv geschlagen und vergewaltigt. Im weiteren Verlauf habe er mittels eines harten Holzastes mehrfach und in heftiger Weise auf den Kopf der noch auf dem Boden liegenden und sich bewusstlos stellenden Geschädigten eingeschlagen. Nach Würdigung der Staatsanwaltschaft wollte der 64-Jährige sein Opfer dadurch töten, um zu verhindern, dass sie bei der Polizei Angaben zur Tat und zur Aufklärung seiner Identität machen würde. So sei er letztlich auch davon ausgegangen, dass die Frau durch sein brutales Vorgehen bereits getötet worden sei, als er ihren Körper in seinen Pkw verschaffte und einige Kilometer entfernt in einem Waldstück ablegte. Dort habe er die Frau in einen Straßengraben geworfen und mit Ästen und Laub bedeckt. Glücklicherweise überlebte die Geschädigte. Sie erlitt aber schwere Verletzungen, u.a. diverse Rippenbrüche, einen Riss des Trommelfells, Würgemale, eine Kopfplatzwunde und Schürfungen am gesamten Körper.

 

Wie berichtet (vgl. Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ulm vom 16. Mai 2022) beruht der Tatverdacht gegen den Angeschuldigten auf DNA-Spuren, die am Opfer gesichert und nun dem 64-Jährigen zugeordnet werden können. Der Angeschuldigte, der sich seit seiner Auslieferung aus den USA nach Deutschland Ende April 2022 in Untersuchungshaft befindet, räumte überdies die äußeren Tatumstände und seine Täterschaft nunmehr ein. Er bestreitet aber, in Tötungsabsicht gehandelt zu haben.

 

Da Mord (und auch versuchter Mord) im Gegensatz zu allen anderen Straftatbeständen nach deutschem Strafrecht nicht verjährt, kann die Tat unter diesem Gesichtspunkt auch noch nach über 36 Jahren strafrechtlich verfolgt und bestraft werden. Im Falle einer anklagekonformen Verurteilung droht dem Angeschuldigten eine lebenslange Haftstrafe.

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