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Anklage gegen Ex-Betriebsratsvorsitzenden der IVECO Magirus AG und zwei Versicherungsmakler wegen Bestechlichkeit bzw. Bestechung im geschäftlichen Verkehr

Datum: 08.07.2009

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen Ex-Betriebsratsvorsitzenden der IVECO Magirus AG und zwei Versicherungsmakler wegen Bestechlichkeit bzw.
Bestechung im geschäftlichen Verkehr

Ulm.

Gegen den ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden der Fa. IVECO Magirus AG sowie zwei Versicherungsmakler hat die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage zur Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart wegen Bestechlichkeit bzw. Bestechung im geschäftlichen Verkehr in jeweils zwei besonders schweren Fällen erhoben.

Der Ex-Betriebsratsvorsitzende und einer der angeklagten Versicherungsmakler räumen ein, dass bei der Einführung sowohl der arbeitnehmerfinanzierten Altersvorsorge im Jahr 2002 als auch der arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge im Jahr 2005 Bestechungsgelder an den ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden geflossen seien. Dadurch sei gewährleistet worden, dass hierbei das Maklerunternehmen der beiden Angeschuldigten in unlauterer Weise bevorzugt worden sei. Lediglich hinsichtlich der konkreten Höhe der geflossenen Gelder und des Umstandes, von welcher Seite der Impuls hierfür ausgegangen sei, differieren die Angaben der beiden geständigen Angeschuldigten. Gab einerseits der Ex-Iveco-Mitarbeiter an, er habe, ausgehend von einem Angebot der Versicherungsmakler, insgesamt etwas über 300.000 € erhalten, berichtete der Versicherungsmakler von einer Anfrage des Ex-Betriebsrates und Zahlungen von über 400.000 €.

Der weitere angeklagte Versicherungsmakler machte zu den Vorwürfen bislang keine Angaben. Bei allen drei Angeschuldigten wurden im Rahmen der Vermögensabschöpfung*  Vermögenswerte in sechs- bzw. siebenstelliger Höhe gesichert und gepfändet.

Die Ermittlungen gegen die verantwortlichen Mitarbeiter der betroffenen Versicherungsgesellschaft gleichfalls wegen des Vorwurfs der Bestechung im geschäftlichen Verkehr dauern noch an.

Die Anklageerhebung erfolgt zuständigkeitshalber zur Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart, da es sich um eine Wirtschaftsstrafsache gemäß § 74c Nr. 5a GVG handelt. Die gegen die beiden Versicherungsmakler ergangenen Haftbefehle bleiben außer Vollzug gesetzt.

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* Nach §§ 73 ff. StGB ordnet das Gericht den Verfall von Vorteilen aus rechtswidrigen Taten an, um einem Täter jeglichen Nutzen aus strafbaren Taten zu entziehen.

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