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Kammern und Serviceeinheiten
Zivilkammern
Beim Landgericht Tübingen sind
derzeit insgesamt 7 Zivilkammern sowie 2 Kammern für Handelssachen eingerichtet.
Die Zivilkammern sind zuständig für erstinstanzliche Zivilsachen (in der Regel für Streitwerte ab 5.000 EURO)
einschließlich Arreste, einstweilige Verfügungen, sämtliche Berufungen, Beschwerden, Richterablehnungen, soweit nicht die
Kammern für Handelssachen zuständig sind. Alle Sachen werden auf die Kammern in der Reihenfolge ihres Eingangs nach dem im
Geschäftsverteilungsplan festgesetzten Schlüssel verteilt, es sei denn, es liegt eine der folgenden Sonderzuständigkeiten
vor. Die nachfolgende Übersicht enthält auch die Telefonnummern, unter der die für die jeweilige Kammer zuständige
Serviceeinheit (Geschäftsstelle) erreicht werden kann.
1. Zivilkammer |
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2. Zivilkammer |
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3. Zivilkammer |
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4. Zivilkammer |
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5. Zivilkammer |
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6. Zivilkammer |
- geschlossen - |
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7. Zivilkammer |
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8. Zivilkammer |
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Güterichter i. S. v. § 278 Abs. 5 ZPO wurden bestellt.
20. Handelskammer |
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21. Handelskammer |
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Strafkammern
Das Landgericht Tübingen hat für erstinstanzliche Strafsachen ein Schwurgericht, ein Auffangschwurgericht sowie mehrere große Strafkammern und große Jugendkammern. Für Berufungsverfahren sind mehrere kleine Strafkammern sowie kleine Jugendkammern vorgesehen. Für Strafvollstreckungssachen sind Strafvollstreckungskammern eingerichtet. Bei mehreren gleichartigen Kammern werden die Verfahren in der Reihenfolge des Eingangs registriert und nach dem im Geschäftsverteilungsplan bestimmten Schlüssel auf die Kammern verteilt.
Schwurgericht |
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1. Große Strafkammer, Auffang-Wirtschaftsstrafkammer |
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2. Große Strafkammer, Große Wirtschaftsstrafkammer, Auffangschwurgericht |
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3. Große Jugendkammer |
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8. Große Jugendkammer |
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9. Große Strafkammer und Kammer für Bußgeldsachen |
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10. Große Strafkammer |
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11./13. Strafvollsreckungskammer |
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12./14. Strafvollstreckungskammer |
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23. Kleine Strafkammer |
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24. Kleine Strafkammer |
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25. Kleine Strafkammer; Berufungs- und Wirtschaftsstrafkammer |
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26. Kleine Strafkammer |
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27. Kleine Strafkammer |
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21. Kleine Jugendkammer |
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22. Kleine Jugendkammer |
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Erläuterung: Die Nummern der Kammern sind EDV-technisch bedingt und geben nicht die Anzahl der Kammern wieder; regelmäßig sind Richter mit unterschiedlichen Arbeitskraftanteilen zugleich in verschiedenen Kammern tätig.